Supplier Code of Conduct

/VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN

Vorwort

Die Advanced UniByte GmbH (AU) ist ein mittelständisches IT- Systemhaus. Unsere Kunden sind
branchenunabhängig und erstrecken sich vom lokalen Mittelständler bis hin zum weltweit
agierenden Konzern. Unsere Geschäftsbeziehungen sind in der Regel langjährig und basieren
auf gewachsenem Vertrauen. Als unseren „Sinn und Zweck“ wollen wir das Fundament der
Versprechen unserer Kunden sein.
Dieses Versprechen können wir jedoch nur dann halten, wenn unsere Lieferanten
(Geschäftspartner, Hersteller und Dienstleister) und auch deren Vorlieferanten ihr Augenmerk
gleichermaßen auf unsere Mehrwerte legen.

Unsere Kunden vertrauen uns ihr wertvollstes Gut an – ihre Daten. Wir legen daher auch bei
unseren Lieferanten besonderen Wert auf Informationssicherheit und den sorgfältigen
Umgang mit personenbezogenen Daten.
Versprochene Servicelevel können nur dann konsequent gehalten werden, wenn auch die
Qualität der in der Lieferkette nachgehenden Unternehmen gewährleistet ist. Wir sind ISO 9001
zertifiziert und ermutigen unsere Lieferanten ebenfalls ein Qualitätsmanagementsystem
einzuführen, umzusetzen und zu pflegen, um sich kontinuierlich zu verbessern.

Die Einhaltung geltenden Rechts ist für uns selbstverständlich. Die Achtung der Menschen- und
Arbeitsrechte, wie beispielsweise im UN Global Compact oder in den ILO- Kernarbeitsnormen
beschrieben, setzen wir auch in unserer Lieferkette unverrückbar voraus. Dabei spielt es keine
Rolle, ob für AU gefertigte Güter in Deutschland oder im Ausland produziert wurden.

Die AU nimmt ihre ökologische Verantwortung sehr ernst, wir bekennen uns zur nachhaltigen
und schonenden Nutzung von Ressourcen und gestalten unsere geschäftlichen Abläufe daher
möglichst umweltschonend.

Wir legen bei unseren Lieferanten nur denjenigen Maßstab an, der für die gegenüber der AU
oder unseren Kunden erbrachten Leistung auch angemessen ist. Ist die Leistung des Lieferanten
im Hinblick auf die nachfolgenden Kapitel besonders wichtig, steigen auch unsere
Anforderungen. Dies kann dazu führen, dass wir Ihnen Fragebögen übersenden, Sie vor Ort
auditieren oder regelmäßige Statusmeetings vereinbart werden.

Damit Sie, gemeinsam mit uns, das Fundament der Versprechen unserer Kunden bilden, müssen
für Sie die nachfolgenden Anforderungen ebenso verbindlich sein wie für uns.

Sven Maurer
General Counsel
Advanced UniByte GmbH
Juni 2023

Informationssicherheit

Das Thema Informationssicherheit ist für die AU von besonderer Bedeutung. Eine Vielzahl durch
die BSI-KritisV bzw. durch BaFin- oder ähnliche Regulierungen hinsichtlich
Informationssicherheit betroffenen Organisationen zählen zu unseren Kunden.
Sowohl der Hauptsitz als auch alle Niederlassungen sind auf die Informationssicherheit nach
ISO 27001 zertifiziert. Daher erwarten wir, dass unsere Lieferanten (und deren in der Lieferkette
vorgeordneten Unternehmen) ein besonderes Augenmerk auf die Informationssicherheit legen.
Die Angemessenheit der auf den Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität
gerichteten Maßnahmen richtet sich stets nach der Kritikalität der für die AU oder ihre Kunden
erbrachten Dienstleistung. Dies betrifft insbesondere Dienstleistungen, die direkten Bezug zur
Übertragung, Speicherung und Verarbeitung von Daten haben.
Sollten beispielsweise Lieferanten, die einen direkten Bezug zur Wertschöpfung der AU haben,
Mindeststandards unterschreiten, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung aufzukündigen.

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant hat in Bezug auf die gegenüber der AU erbrachten Leistungen ein Informationssicherheitsmanagementsystem eingerichtet und unternimmt angemessene Maßnahmen in Bezug auf die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität. Dies umfasst die Implementierung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen, wie z.B. Zugriffskontrollen, Verschlüsselungstechnologien und physische Schutzmaßnahmen. Mitarbeiter des Lieferanten, die in Kontakt mit Informationen kommen, welche sie von der AU erhalten, sind hinsichtlich des Schutzes von Betriebsgeheimnissen belehrt. Der Lieferant meldet für die Informationssicherheit der AU potenziell relevante Vorfälle unverzüglich unter Informationssicherheit@au.de an das Informationssicherheitsteam der AU und wirkt bei der Untersuchung und Behebung des Vorfalls aktiv mit. Sofern für die erbrachten Leistungen relevant, gelten die Sicherheitsrichtlinien der AU. Ohne vorherige Zustimmung dürfen keine Informationen der AU an Subunternehmer weitergegeben werden.

TIPPS
Machen Sie Informationssicherheit innerhalb Ihres Unternehmens zur Chefsache. Adressieren Sie dahingehende Fragestellungen an eine beauftragte Person, beispielsweise einen Informationssicherheitsbeauftragten. Entwickeln Sie angemessene Richtlinien und Verfahren zur Informationssicherheit.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir werden Sie bei Bedarf auffordern, eine Geheimhaltungsvereinbarung abzuschließen.
  • Im Bedarfsfall werden wir Sie in Bezug auf die für AU erbrachte Leistung auditieren. Dies kann durch Übersendung eines Fragebogens oder, nach vorheriger Ankündigung, in Form eines Audits vor Ort durch einen Mitarbeiter der AU oder eine externe, zertifizierte, Stelle durchgeführt werden.
  • Liegt ein Informationssicherheitsvorfall vor oder sollte es zu Fällen höherer Gewalt kommen, können wir Sie auffordern, uns zu diesem konkreten Ereignis zu berichten.
  • Gegebenenfalls werden wir stichprobenartig überprüfen, ob relevante Mitarbeiter zum Verhalten bzgl. Betriebsgeheimnissen belehrt wurden.

Datenschutz

Für die AU ist der Schutz personenbezogener Daten wesentlich. Dies gilt für die Daten unserer eigenen Mitarbeiter, insbesondere jedoch für von unseren Kunden erhaltene und an den Geschäftspartner weitergegebene personenbezogene Daten.

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant wird von der AU erhaltene personenbezogene Daten stets im Rahmen der Bestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) verwenden. Mitarbeiter des Lieferanten, die von AU personenbezogene Daten verarbeiten, sind zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Der Lieferant meldet für den Schutz von personenbezogenen Daten relevante Vorgänge unverzüglich an das Postfach Datenschutz@au.de. Sofern zwischen AU und dem Lieferanten eine Auftragsverarbeitung vorliegt, wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Ohne vorherige Zustimmung dürfen keine Informationen der AU an Subunternehmer weitergegeben werden.

TIPPS
Stellen Sie sicher, dass sich Ihr Unternehmen an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz hält. Benennen Sie einen Ansprechpartner für den Datenschutz, auch wenn Sie nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind. Achten Sie darauf, dass Sie die Einhaltung des Datenschutzes dokumentieren können.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir übersenden Ihnen Fragebögen zum Reifegrad Ihrer Datenschutzorganisation.
  • Sofern eine Auftragsverarbeitung gegeben ist, können wir Sie auffordern, das Vorliegen angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen nachzuweisen.
  • Gegebenenfalls werden wir stichprobenartig überprüfen, ob relevante Mitarbeiter zum Datenschutz belehrt wurden.

Qualität

Mit unserem Versprechen an unsere Kunden garantieren wir die Qualität unserer Services und Lösungen. Wir sind ISO 9001 zertifiziert und stellen die Qualitätsansprüche unserer Kunden an oberste Stelle. Außerdem sind ein Großteil unserer Kunden börsennotierte, weltweit agierende Konzerne und Organisationen oder gehören Branchen mit hoher Regulierung wie bspw. Medizin-, Pharmazie- oder der Finanzbranche an. Daher stellen wir die hohen Qualitätsansprüche gleichermaßen an sämtliche, uns in der Lieferkette vorausgehende, Unternehmen.

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant unterhält ein angemessenes Qualitätsmanagementsystem. Es ist ein interner Beauftragter für Qualität bestimmt. Dieser erhält für seine Aufgabe angemessene Mittel, Ausbildung und Befugnisse. Der Lieferant ist kontinuierlich bestrebt, der AU, Produkte und Dienstleistungen von hoher Qualität zu liefern. Es sind formelle Abläufe und Prozesse festgelegt, bspw. ein Qualitätskontrollverfahren, um die Übereinstimmung der gelieferten Produkte und Dienstleistungen mit den Anforderungen der AU sicherzustellen. Der Lieferant betreibt ein für die Leistung an AU angemessenes Lieferantenmanagement. Das Lieferantenmanagement sieht als Minimalanforderung die Möglichkeit von Auditierungen bei der direkt vorausgehenden Organisation vor. Für Terminverschiebungen ist ein Prozess implementiert, der die frühzeitige Mitteilung von Änderungen der für AU relevanten Termine gewährleistet.

TIPPS
Fördern Sie eine kundenorientierte Denkweise und stellen Sie damit die Zufriedenheit Ihrer Kunden in den Mittelpunkt Ihres Handelns. Führen Sie ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem ein, welches kontinuierliche Verbesserungen und ein Reklamationsmanagement enthält. Nutzen Sie den bekannten PDCA-Zyklus („Plan-Do-Check-Act“). Planen Sie und setzen Sie die Prozesse um, überprüfen und handeln Sie, wenn Abweichungen zwischen Soll und Ist festgestellt werden.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir übersenden Ihnen einen Fragebogen zum Stand Ihres Qualitätsmanagementsystems.
  • Wir überprüfen die Konformität der gegenüber AU versprochenen Leistung.
  • Wir überprüfen die Funktionsfähigkeit Ihres Lieferantenmanagementsystems und nehmen gegebenenfalls auch Stichproben bei Ihren Vorlieferanten.

Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

Die Kenntnis und Einhaltung von geltenden gesetzlichen Vorschriften muss sichergestellt werden. Dies gilt für nationales Recht der Bundesrepublik, aber auch für internationales Recht, sei es das Recht der Europäischen Union oder diverse Standards der Vereinten Nationen. Die Einhaltung dieser Normen ist für uns eine nicht verhandelbare Grundlage der Zusammenarbeit.

Allgemein

ANFORDERUNGEN
Lieferanten, die im Rahmen von Vertragsverhältnissen mit der AU tätig sind, halten die nationalen Gesetze und Verordnungen ein. Sie verpflichten sich darüber hinaus, durch sorgfältige Auswahl ihrer unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten sowie deren zumutbaren Überwachung, darauf hinzuwirken, dass diese, insbesondere im Kontext des Vertragsverhältnisses mit der AU, keine Rechtsverstöße begehen. Insbesondere, aber nicht abschließend, verpflichten sich die Lieferanten der AU zur Einhaltung folgender gesetzlicher Regelungen:

  • Regelungen zum Mindestlohn (MiLoG)
  • Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (GwG)
  • Nationales und europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
  • ILO-Kernarbeitsnormen
  • Einhaltung von gewerblichen Schutzrechten (insb. UrheberR, Patent- u. Markenrecht)

Der Lieferant verpflichtet sich, im gesetzlich gebotenen Umfang, seinen Mitarbeitern Zugang zu seiner Whistleblowing Hotline zu gewährleisten und vereinbart eine entsprechende Regelung mit seinen, in der Lieferkette vorgelagerten, Unternehmen. Sofern ein Verstoß mit Leistungen an die AU oder deren Kunden in Verbindung steht, weist der Lieferant den genannten Personenkreis auf die Möglichkeit hin, die Verstöße über Recht@au.de oder einen entsprechenden Kanal des betroffenen Kunden, zu melden.

TIPPS
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die für Sie geltenden Bestimmungen und halten Sie diese ein. Adressieren Sie das Thema Compliance auf dem C-Level. Halten Sie sich bezüglich wichtiger Änderungen auf dem Laufenden und setzen Sie diese um. Holen Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungen, Lizenzen und Registrierungen ein und sorgen Sie dafür, dass diese ihre Gültigkeit behalten.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir befragen Sie dazu, wie Sie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in den folgenden Bereichen sicherstellen:
    • Arbeits- und Menschenrechte
    • Arbeitsbedingungen (Gesundheits- und Arbeitsschutz)
    • Umwelt- und Klimaschutz
    • Datenschutz und Informationssicherheit
    • Antikorruptionsmaßnahmen
    • Steuern und Zölle
    • Recht am geistigen Eigentum
  • Die Prüfung erfolgt über Gespräche, Fragebögen oder Audits.
  • Geprüft wird auch, inwieweit die Pflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in der Lieferkette vereinbart ist, und in angemessenem Umfang überprüft wird.

 

Antikorruption

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant darf sich an keiner Form von Korruption beteiligen oder versuchen, die AU daran zu beteiligen. Er hat die örtlich geltenden Gesetze einzuhalten und den internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption zu entsprechen. Jegliche Formen von Korruption, Bestechung, Erpressung oder Veruntreuung sind streng verboten. Der Lieferant stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie insbesondere zur Verhinderung von Beschleunigungszahlungen im Ausland und Zuwendungen an Interessengruppen getroffen werden.

TIPPS
Führen Sie Prozesse ein, durch die jegliche Formen von Korruption ausgeschlossen werden. Erarbeiten Sie eine Antikorruptionsrichtlinie. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden zum Thema Antikorruption und führen Sie in regelmäßigen Abständen Schulungen durch.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir befragen Sie zum Umgang mit dem Thema Antikorruption in ihrem Unternehmen.
  • Hierzu sehen wir Richtlinien, Schulungsbelege der Mitarbeiter, Dokumentation von Zuwendungen und Erklärungen zu Interessenkonflikten ein.

 

Konfliktmineralien

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant verpflichtet sich dazu, in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und international anerkannten Normen zu handeln und keine Konfliktmineralien in seinen Produkten oder Dienstleistungen zu verwenden. Konfliktmaterialien umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, Mineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold, die aus Konfliktgebieten stammen und bewaffnete Konflikte finanziell unterstützen könnten. Der Lieferant wird sicherstellen, dass alle gelieferten Produkte und Dienstleistungen frei von Konfliktmaterialien sind und wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Herkunft der verwendeten Materialien zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese nicht aus Konfliktgebieten stammen.

TIPPS
Schaffen Sie Transparenz durch die Erfassung und Bewertung der in Ihrem Unternehmen verwendeten Materialien und gleichen Sie diese mit der EU-Konfliktmineralien-Verordnung ab. Überprüfen Sie Ihre Lieferanten und führen Sie ein Risikomanagement ein, sofern Minerale verwendet oder importiert werden. Die Rückverfolgbarkeit hinsichtlich Ursprungsland, Lieferant, ggf. Hütte oder Raffinerie und weitere Informationen sind in diesen Fällen zu dokumentieren.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir fordern Sie zur Abgabe einer Erklärung zur Nichtverwendung von Konfliktmineralien auf und übersenden Ihnen einen Fragebogen.

Menschen- und Arbeitsrechte

Die Achtung und Wahrung der Menschen- und Arbeitsrechte (Sozialklauseln) setzen wir als AU voraus. Wir behandeln unsere Mitarbeiter fair, würde- und respektvoll. Wir stellen sicher, dass nicht gegen Menschen- und Arbeitsrechte verstoßen oder zu Verstößen beigetragen wird. Diese Ethik gilt sowohl für die eigene betriebliche Tätigkeit als auch innerhalb der Lieferkette.

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant muss sich bei seinen Handlungen den Auswirkungen auf die Menschenrechte bewusst sein. Er stellt in seinen Betriebsabläufen, bei der Erstellung seiner Produkte und der Erbringung seiner Dienstleistungen sicher, dass diese Anforderungen erfüllt werden. Zentral ist dabei die Wahrung und Achtung der Menschenrechte, wie sie im Global Compact der Vereinten Nationen, der Internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte der Arbeit festgelegt sind. Der Lieferant schult seine Mitarbeiter dahingehend, dass die Einhaltung der Menschenrechte verpflichtend ist. Er ist verpflichtet, angemessene Anforderungen zum Schutz von Menschen- und Arbeitsrechten mit seinen Vorlieferanten zu vereinbaren und vorzuhalten.

TIPPS
Gehen Sie beim Thema Menschenrechte proaktiv auf Ihre Zulieferer oder gegebenenfalls auf Ihre eigenen Niederlassungen in kritischen Regionen zu. Bekennen Sie sich durch Erarbeitung einer unternehmensweiten Politik und Strategie zu den Menschen- und Arbeitsrechten. Sie als Lieferant verpflichten sich, die menschenrechtsbezogenen Vorgaben entlang Ihrer Lieferkette angemessen zu adressieren.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir befragen Sie zum Stand des eigenen Bekenntnisses zu den Menschenrechten.
  • Wir prüfen, inwieweit Menschenrechte auch in den relevanten Lieferketten adressiert sind und nachgehalten werden.
  • Sofern anwendbar, sehen wir Ihre Berichterstattung zu den nachfolgenden Aspekten der Menschen- und Arbeitsrechte ein.

 

Kinderarbeit

AU lehnt jede Form von Kinderarbeit kategorisch ab. Unsere Lieferanten sorgen dafür, dass Kinderarbeit in ihren Betriebsabläufen und ihrer Lieferkette nicht zum Einsatz kommt. Sie stellen außerdem die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen für jugendliche Mitarbeitende sicher.

ANFORDERUNGEN
Es gilt das Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die Schulpflicht endet. Wobei das Beschäftigungsalter 15 Jahre in keinem Fall unterschritten werden darf. Jugendliche Mitarbeitende (unter 18 Jahren) dürfen keine Arbeiten ausführen, die ein Risiko für Psyche, Körper, soziales Umfeld oder Moral darstellen oder durch die sie ihrer Schulpflicht nicht nachgehen können. Wenn Kinderarbeit festgestellt wird, sind sofortige Abhilfemaßnahmen zum Wohl des Kindes zu treffen.

TIPPS
Vereinbaren Sie die entsprechenden Regelungen innerhalb der Lieferkette. Legen Sie dabei Ihr Augenmerk auf Lieferanten aus Regionen, welche für prekäre Arbeitsbedingungen bekannt sind. Führen Sie Aufzeichnungen über das zulässige Erwerbsalter aller Mitarbeitenden. Verlangen Sie ebenfalls von Ihren Zulieferern die Vorlage entsprechender Dokumentationen.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir befragen Sie zum Stand des Umgangs mit Kinderarbeit und prüfen insbesondere ab, inwieweit das Verbot der Kinderarbeit in der für AU relevanten Lieferkette adressiert ist und überprüft, wird.

 

Zwangsarbeit

Die AU duldet weder Zwangsarbeit, Sklaverei, Schuldknechtschaft oder Pflichtarbeit noch Leibeigenschaft oder Menschenhandel.

ANFORDERUNGEN
Die Arbeit unter Zwang betrifft nicht nur sämtliche unfreiwillig durchgeführten Arbeiten, sondern auch Fälle von Nötigung, psychischer und/oder physischer Bedrohung oder Missbrauch, Machtmissbrauch und Täuschung sowie jegliche anderen Formen von
Ausbeutung. Der Lieferant kontrolliert seine Geschäftspartner innerhalb und außerhalb der Europäischen Union hinsichtlich Einhaltung der internationalen Arbeits und Sozialstandards (ILO- Kernarbeitsnormen).

TIPPS
Achten Sie stets auf Risiken aus Zwangsarbeit und moderner Sklaverei in Ihrer Branche. Erarbeiten Sie Richtlinien und vorbeugende Maßnahmen mit einem Null-Toleranz-Ansatz. Vermeiden Sie Geschäftspraktiken und -entscheidungen, die Druck auf Geschäftspartner, Lieferanten und Subunternehmer ausüben und hierdurch den Weg zu moderner Sklaverei ebnen.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Die Umsetzung eines Null-Toleranz-Ansatzes und das Bekenntnis zu den EULeitlinien hinsichtlich Zwangsarbeit in der Lieferkette setzen wir voraus. Wir befragen Sie diesbezüglich hinsichtlich Umsetzung und Kontrolle.

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die AU stellt den Menschen in den Mittelpunkt und sorgt für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Die Gefahr von Unfällen bei der Arbeit oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wird dadurch auf ein Minimum reduziert.

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant hält die in seinem Geltungsbereich anwendbaren Bestimmungen zum Arbeitsschutz ein und sorgt dafür, dass die notwendige Anzahl betrieblicher Beauftragter (wie beispielsweise Erstund Brandschutzhelfer, Betriebsarzt) ernannt und fachkundig ausgebildet sind. Die Einhaltung der Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit und die Gewährleistung des gesetzlichen Urlaubes sind als Bestandteil des Arbeitsschutzes einzuhalten. Mitarbeiter erhalten vor Antritt einer Tätigkeit die notwendigen Untersuchungen (Eignungsuntersuchungen) durch eine fachkundige Stelle. Der Lieferant vereinbart die Anforderungen zum Arbeitsschutz auch mit den in seiner Lieferkette vorhergehenden Unternehmen.

TIPPS
Führen Sie regelmäßig Risikobewertungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen durch. Treffen Sie vorbeugende Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen nach einem aufgetretenen Ereignis oder einer Mitteilung aus der Belegschaft. Erfassen Sie zulässige Höchstarbeitszeiten.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir befragen Sie, ob ein Konzept zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz erstellt wurde.
  • Wir fragen bspw. nach, ob regelmäßig Brand- und Evakuierungsübungen durchgeführt werden.
  • Sofern es hierzu Anlass gibt, können Begehungen der für AU relevanten Betriebsstätte durchgeführt werden.

 

Diskriminierungsverbot und faire Entlohnung

AU duldet keine Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz. Wir untersagen Ungleichbehandlungen etwa aufgrund von Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung. Zur Ethik der AU gehört ebenfalls die faire Entlohnung für geleistete Arbeit.

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant verpflichtet sich, in Bezug auf die oben genannten Kriterien, die Chancengleichheit seiner Mitarbeiter aktiv zu fördern. Es werden Prozesse implementiert, die gewährleisten, dass für gleiche Arbeit der gleiche Lohn bezahlt wird. Die in der jeweiligen Tätigkeitsregion geltenden Mindestlohnbedingungen sind einzuhalten. In der BRD ist dies das Mindestlohngesetz. Der Lieferant hat eine Stelle einzurichten, an welche sich Betroffene von Diskriminierung auch anonym wenden können.

TIPPS
Sorgen Sie für eine Arbeitsumgebung ohne Diskriminierung. Führen Sie korrekte Aufzeichnungen über Löhne und gestalten Sie die Gehaltsabrechnung verständlich.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir erfragen, das Vorhandensein einer Meldestelle.
  • Wir prüfen, ob bei der Entlohnung von Mitarbeitern, welche für AU eingesetzt werden, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes eingehalten wurden.

 

Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant erkennt das Recht von Mitarbeitern an, sich nach den Gesetzen ihrer Beschäftigungsländer frei zu versammeln, zu organisieren und in Tarifverhandlungen zu treten. Er ermöglicht es den Mitarbeitern, sich zu organisieren und respektiert die Wahl von Arbeitnehmervertretern, ohne dass diese Repressalien befürchten müssen. Die Entscheidung von Mitarbeitern, sich nicht in Arbeitnehmerverbänden zu beteiligen, wird ebenfalls respektiert.

TIPPS
Sorgen Sie für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern und der Geschäftsführung. Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern über die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld. Nehmen Sie Verbesserungsvorschläge auf.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir erfragen, inwieweit Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich in Betriebsräten oder vergleichbaren Vereinigungen zu organisieren.
  • Dabei wird beachtet, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Mitbestimmung eingehalten werden.
  • Es wird ebenfalls überprüft, ob Regelungen zur Vereinigungsfreiheit mit Nachunternehmen vereinbart wurden.

Ökologische Verantwortung

Die AU nimmt ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt ernst, dabei spielt die Eindämmung des Klimawandels eine entscheidende Rolle. Wir bekennen uns zur nachhaltigen und schonenden Nutzung von Ressourcen und gestalten die geschäftlichen Abläufe möglichst umweltschonend. Unseren ökologischen Fußabdruck verbessern wir kontinuierlich und erwarten von unseren Lieferanten das Gleiche.

ANFORDERUNGEN
Der Lieferant bekennt sich ebenfalls zum Umwelt- und Klimaschutz und verpflichtet sich zur Wahrung und Achtung grundlegender Umweltstandards sowie zur Minimierung eines von ihm oder in seiner Lieferkette ausgehenden umweltbezogenen Risikos, wie im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz festgelegt. Bei der Materialauswahl, Prozessen und Produkten entwickelt er umweltfreundliche Verfahren und fördert diese. Besonderes Augenmerk ist auf folgende Umwelteinwirkungen zu richten:

  • Treibhausgas-, Luft-, Wasser- und Bodenemissionen
  • Energie- und Wasserverbrauch
  • Abfall
  • Chemikalien und gefährliche Stoffe

Der Lieferant verpflichtet sich, durch sorgfältige Auswahl seiner Nachunternehmer und deren zumutbaren Überwachung darauf hinzuwirken, dass den genannten Anforderungen auch innerhalb seiner Lieferkette Rechnung getragen werden.

TIPPS
Führen Sie regelmäßige umweltbezogene Risikobewertungen in Ihrem Unternehmen durch. Prüfen Sie dabei, ob Ihre getroffenen Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen effektiv sind und korrigieren Sie diese. Arbeiten Sie aktiv an Ihrer Energie- und Ressourceneffizienz. Nutzen Sie weitestgehend emissionsarme Energiequellen. Minimieren Sie Abfälle auf Deponien. Arbeiten Sie mit Materialien und Ressourcen, die wiederverwendet und recycelt werden können.

SO PRÜFEN WIR DIE EINHALTUNG

  • Wir erfragen, bspw. durch einen Fragebogen, inwieweit Sie sich zum Umwelt- und Klimaschutz bekennen.
  • Wir prüfen ab, ob Anstrengungen zur Minimierung oder Beseitigung der negativen Auswirkungen der Betriebsabläufe auf die Umwelt unternommen werden.
  • Sofern relevant, sehen wir Ihre Berichterstattung zur ökologischen Verantwortung (nachhaltige Beschaffung) ein.