Förderung durch Digitalisierung

"Digital jetzt“ - Investitionsförderung für Unternehmen
Die neue Förderung für kleine und mittlere Unternehmen des BMWi „Digital jetzt“ startet am 7. September: Einzelunternehmen können bis zu 50.000 € Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.
Wer kann die neue BMWi Förderung erhalten?
Das neu bekannt gegebene Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ bezuschusst ab dem 7. September 2020 kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe die zwischen 3 – 499 Mitarbeitende beschäftigen.
Voraussetzung für die Förderung ist auch die Vorlage eines Digitalisierungsplans
Der Digitalisierungsplan:
- beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben.
- erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen.
- zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen.
- stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Was genau wird mit „Digital jetzt“ gefördert?
KMU und Handwerk können im Rahmen zweier Module Zuschüsse von bis zu 70 % für Investitionen beantragen:
1. Modul: Die Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software. Diese Investitionen sollten die interne und externe Vernetzung Ihres Unternehmens Fördern wie bspw. datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
2. Modul: Die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden zielt darauf ab, das für eine nachhaltige Digitalisierung Ihres Unternehmens notwendige Know-how direkt in Ihrem Unternehmen aufzubauen. Das sind beispielsweise Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, im Bereich der Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz oder zu digitalen Basiskompetenzen.
Wie wird die Förderung beantragt?
Sie stellen für Ihr Unternehmen den Förderantrag über ein elektronisches Antragsformular.
Dieses wird ab 7. September 2020 zugänglich sein.
Zu beachten!
Förderfähig sind nur die Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung nochnicht begonnen wurde.
Nutzen der Förderung
- Finanzielle Unterstützung bis zu 50.000 € für Einzelunternehmen
- Finanzielle Unterstützung bis zu 100.000 € für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerke
Staffelung der Zuschüsse
- Bis 50 MA → 50 % Förderung
- Bis 250 MA → 45 % Förderung
- Bis 499 MA → 40 % Förderung
+ jeweils eventuelle Bonusprozentpunkte
Wie kann Sie die AU hierbei unterstützen?

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Ihrem persönlichen AU-Ansprechpartner auf und lassen Sie sich umfassend beraten!
Wer diese Förderung wie beantragen kann nachfolgend auf einen Blick
- Mittelständische Unternehmen mit 3 bis 499 Beschäftigen (aus allen Branchen) und Betriebsstätte oder NL in Deutschland
- Unternehmen plant Investition in die Module digitale Technologien und/ oder Mitarbeiterqualifizierung (Wichtig: Mit dem Vorhaben wurde bei Einreichung noch nicht begonnen!)
- Digitalisierungsplan liegt vor
- Elektronischer Antrag kann ab dem 07.09.2020 bis 2023 eingereicht werden
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